Sie sind hier: Startseite » Infos » AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsabschlüsse
1.1.Soweit keine abweichenden Vertragsbindungen im einzelnen ausgehandelt wurden, erfolgen unsere Vertragsabschlüsse auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind unter ausdrücklichem Hinweis auf der Rückseite unserer Preislisten und unserer Bestellformulare abgedruckt. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer und Lieferanten sind, gleich ob sie den unseren entgegenstehen oder nicht, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung für uns unverbindlich.
1.2.Vertragsabschlüsse mit uns bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die gilt insbesondere für alle einzeln ausgehandelten Vertragsbedingungen sowie von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen. Bei schriftlichen Aufträgen wird die Auftragsbestätigung gegenüber unseren Abnehmern durch die Ablieferung der vom Abnehmer bestellten Ware ersetzt.
1.3.Unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden für uns erst nach erfolgter Auftragsbestätigung und Annahme verbindlich. Die Preise für Waren und Leistungen sind auch nach Auftragsbestätigung freibleibend, wenn sie nicht zuvor als Festpreise bestätigt wurden.

2. Leistungserbringung
2.1.Unsere Verkaufspreise verstehen sich ab Dürrlauingen. Leistungsort für alle Ansprüche aus den mit uns geschlossen Verträgen ist ungeachtet einer etwaig übernommenen Versendung der Sitz unserer Firma.
2.2.Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so muss uns der Abnehmer eine angemessene Nachfrist setzen, bevor er etwaige Rücktrittsansprüche geltend machen kann. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung bzw. verspäteter Erfüllung sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
2.3.Im Falle höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Leistung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, unvorhergesehene Betriebsstörungen, Rohstoffverknappungen oder unvorhergesehene Ausfälle bei unserer eigenen Belieferung. Der Abnehmer kann in diesen Fällen unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche uns zur Erklärung auffordern, ob wir noch liefern oder vom Vertrag zurücktreten wollen. Erklären wir uns nicht, ist der Abnehmer unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt.
2.4.Der Warenversand erfolgt nach Ermessen des Lieferanten und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Sämtliche Versandkosten einschließlich der Kosten etwaiger Rücksendungen gehen zu Lasten des Abnehmers. Eine etwaige Versicherung erfolgt auf Kosten des Abnehmers.

3. Gewährleistung
3.1.Mängel bei gekaufter neuer Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen uns innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware an den Abnehmer, nicht sofort erkennbare Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Handelt es sich bei der Ware um Geräte, über die ein Geräteschein ausgestellt wurde, ist der Anzeige der vollständig ausgefüllte Geräteschein beizufügen. Für Gebrauchtgeräte ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
3.2.Die Gewährleistung für alle unsere Lieferungen und Leistungen beträgt sechs Monate. Wurden uns innerhalb der Gewährleistungszeit aufgetretene und von uns zu vertretende Mängel entsprechend oben Ziff. 1 angezeigt , leisten wir in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl entweder nachbessern oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Schlägt eine vorgenommene Nachbesserung zweimal fehl und liefern wir auch keine Ersatzware, hat der Abnehmer das Recht zu wandeln oder zu mindern. Alle anderen Gewährleistungsansprüche des Abnehmers, ob für erkennbare oder nicht erkennbare Fehler, sowie Ansprüche auf Ersatz des Mangelfolgeschadens sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
3.3.Zum Zwecke der Nachbesserung erforderliche Aufwendungen wie Transport - oder Wegekosten, die anfallen, weil die Ware an einem anderen Ort als den Erfüllungsort geliefert wurde, trägt der Abnehmer.
3.4.Für Verschleißteile, Gummi - und Plastikteile ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Ebenso besteht für Transportschäden und Schäden, die durch Verwendung nicht geeigneten Zubehörs oder unsachgemäßer Behandlung bzw. Eingriffe nicht autorisierter Personen entstanden sind, keine Gewährleistung.

4. Eigentumsvorbehalt
4.1.Die von uns gelieferten Waren stehen bis zur endgültigen Bezahlung unter Eigentumsvorbehalt. Soweit von uns gelieferte Waren verbunden oder verarbeitet werden, erwerben wir anstelle unseres bisherigen Eigentums in Höhe des Wertanteils unserer Ware Miteigentum an dem neu entstandenen Gegenstand. Der Abnehmer überträgt uns schon jetzt seine dabei entstehenden Eigentumsrechte und verpflichtet sich, den neu entstandenen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns zu verwahren.
4.2.Der Abnehmer ist berechtigt, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Den hieraus entstehenden Anspruch auf Erhalt des Veräußerungserlös tritt uns der Abnehmer bereits jetzt ab.
4.3.Die uns zustehenden Sicherheiten dienen nur zur Deckung unserer Forderungen Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderung um 25% und mehr, so sind wir auf Verlangen des Abnehmersverpflichtet, die darüber hinausgehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl freizugeben.
4.4.Ist der Abnehmer in Verzug oder Zahlungsschwierigkeiten bzw. ist ein Konkursverfahren über das Vermögen des Abnehmers anhängig, sind wir jederzeit berechtigt, Vorbehaltsware beim Abnehmer auf dessen Kosten abzuholen. Auch alle sonstigen Kosten, die uns durch die Wiederinbesitznahme der Vorbehaltsware entstehen, trägt der Abnehmer. Weitergehende Recht aus dem zugrunde liegenden Rechtsgeschäft bleiben durch die Wiederinbesitznahme unberührt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1.Unsere Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsziele fällig. Soweit wir Wechsel oder Schecks annehmen erfolgt dies zahlungshalber. Unsere Forderung gilt daher erst als getilgt, wenn der zugrundeliegende Betrag endgültig und frei von Rückgriffsansprüchen unserem Konto gutgeschrieben wurde. Wechsel - und Scheckspesen gehen zu Lasten des Abnehmers.
5.2.Befindet sich der Abnehmer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen, Spesen und Provisionen nach den Sätzen der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wobei der Zinssatz mindestens mit 4% über dem jeweiligen Diskontsatz als vereinbart gilt. Sollte der von uns für die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten zu zahlende Zinssatz über dem vorstehend bezeichneten Satz liegen, sind wir berechtigt, gegen Nachweis höhere Zinsen zu verlangen.
5.3.Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
6. Sonstiges
6.1.Soweit wir von einem Abnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen können, sind wir nach unserer Wahl ohne Nachweis berechtigt, als Ersatz für die Aufwendungen und entgangenen Gewinn statt des tatsächlichen entstandenen Schadens 25% des Kaufpreises zu verlangen, der uns bei Vertragserfüllung zugestanden hätte. Dem Abnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der tatsächlich eingetretene Schaden geringer ist.
6.2.Gerichtstand für alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Schuldners, bei Vollkaufleuten ist der Gerichtsstand Günzburg.
6.3.Unsere Rechtsbeziehungen zu Abnehmern und Lieferanten unterliegen auch bei Auslandsbeziehung deutschem Recht.
6.4.Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Unsere Abnehmer und Lieferanten sind vielmehr verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.


Besondere Geschäftsbedingungen für das Mietgeschäft
1.Mietzeit
1.1.Die Mietzeit beginnt an dem zwischen uns und dem Mieter vereinbarten Tag der Übergabe
1.2.Der Mieter darf Geräte und Anlagen oder einen Teil derselben ohne unsere vorherige Zustimmung nicht für andere Vorhaben verwenden oder an andere Orte verbringen.

2.Mietpreise und Zahlungsverzug
2.1.Für die Mietpreise gilt in erster Linie Nr. 5 (Zahlungsbedingungen) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.2.Ist der Mieter bei noch laufendem Mietverhältnis mit der Zahlung eines fälligen Betrages länger als 14 Tage, bei Nichtkaufleuten 2 Monate, im Rückstand, so sind wir berechtigt, das vermietete Gerät auf Kosten des Mieters, der uns den Zutritt zu dem Gerät zu ermöglichen hat, abzuholen und darüber anderweitig zu verfügen, ohne fristlos kündigen zu müssen.

3.Gefahrübergang
3.1.Folgende Gefahren aus Beschädigung oder Zerstörung infolge eines Geräteunfalls am Einsatzort sind durch den Abschluß einer Geräte- Versicherung durch den Mieter zu decken:
a.Verstöße der von uns eingesetzten Erfüllungsgehilfen;
b.Verstöße der Erfüllungsgehilfen des Mieters;
c.Feuer-, Explosions - und Brandschäden;
d.Transportgefahr für An - und Rücklieferung des Gerätes zum bzw. vom Einsatzort;
e.Höhere Gewalt, soweit versicherbar,
Für die nicht versicherbaren Sondergefahren, sowie bei falschen oder fehlenden Angaben des Mieters hierzu, trägt der Mieter das Risiko.
3.2.Verluste, die durch Einbruch, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen am Einsatzort enstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
3.3.Tritt ein Schadensfall gem. Ziff. 1 ein, so hat der Mieter uns hiervon unverzüglich Kenntnis zu geben, unter Angabe des Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalls, sowie des Umfangs der Beschädigung.
3.4.Im Falle des Eintritts eines Schadens, der in das Risiko des Mieters fällt und den Totalverlust des Gerätes zur folge hat, hat der Mieter eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für die Verlust geratenen Geräte zu leisten.

4.Besondere Pflichten des Mieters
4.1.Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Geräte vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen, für die Pflege der Geräte Sorge zu tragen, die notwendigen Reparaturen - einschließlich Ersatzteile - für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Geräte während der Mietzeit sofort sach- Und fachgemäß unter Verwendung von Originalersatzteilen auf seine Kosten vornehmen zu lassen. Die Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters. Wir behalten uns die Entscheidung vor, wer während der Mietzeit die erforderlichen Reparaturen durchführt.
4.2.Der Mieter darf einem Dritten keine Rechte an dem Gerät einräumen, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
4.3.Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich schriftliche Anzeige zu erstatten und den Dritten hiervon schriftlich zu benachrichtigen.
5.Haftung
5.1.Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflicht verursacht werden, namentlich, wenn Geräte unsachgemäß behandelt werden, es sei denn, der Mieter weist nach, dass weder ihn noch seine Bediensteten oder Besucher ein Verschulden trifft.
5.2.Der Mieter haftet in gleicher Weise ohne eigenes Verschulden für Schäden, die durch Besucher und andere Personen, die ihn (beispielsweise während der Messe) aufsuchen, verursacht worden sind.
5.3.Werden Geräte verspätet zurückgegeben, oder beruht die Verspätung auf Umständen, die der Mieter zu vertreten hat, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mieter Ersatz des nachweislich durch die Verspätung verursachten Schadens zu verlangen.
5.4.Im Falle der verspäteten Übergabe der Geräte, die vom Vermieter zu vertreten ist, hat der Mieter nach §326BGB das Recht, die Leistung abzulehnen, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, jedoch nur bis zu dem Betrag, der nach dem Mietvertrag als Mietzins geschuldet ist.
5.5.Weitergehende Ansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorbezeichnete Ansprüche sind auf die Höhe des nach dem Mietvertrag geschuldeten Mietzinses beschränkt.
6.Weitere Pflichten des Mieters
6.1.Zeigen sich bei Inbetriebnahme oder während des Betriebs der Geräte Mängel, so muss der Mieter unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels dem Vermieter hiervon Anzeige machen.
6.2.Bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Eintreffen des Geräts am vereinbarten Einsatzort gegenüber dem Vermieter gerügt werden.
6.3.Mängelanzeigen sind grundsätzlich schriftlich zu erstatten. Erfolgt die Anzeige mündlich, telefonisch, telegraphisch oder fernschriftlich, so hat sie der Vermieter unverzüglich schriftlich zu bestätigen.
7.Kündigung und Rücktritt vom Vertrag
Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag kann vom Vermieter - ohne Einhaltung einer Frist - nur in nachstehenden Fällen gekündigt werden:
7.1.Wenn der Mieter ohne unsere Einwilligung die Geräte oder Teile derselben vertragswidrig nutzt, oder für ein anderes Vorhaben verwendet oder an einen anderen Ort verbringt.
7.2.Wenn der Mieter einem Dritten die Geräte oder einen Teil der Geräte weitervermietet oder Rechte irgendwelcher Art an den Geräten einräumt.
7.3.Wenn bei einer Untersuchung durch den Vermieter festgestellt wird, dass die Geräte durch vorsätzliche Vernachlässigung erheblich gefährdet sind, sofern der Mieter einer vorangegangenen Aufforderung zur Abhilfe nicht nachkommt.

Stornierungen
Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann der Vermieter ohne Nachweis eines Schadens als Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert).
Bis 50 Tage vor Mietbeginn 50% des AW / Bis 30 Tage vor Mietbeginn 60% des AW / Bis 10 Tage vor Mietbeginn 80% des AW / Bis 7 Tage vor Mietbeginn 100% des AW.
Bei Jahresmietverträgen und Mehrfachveranstaltungen gilt generell eine Stornogebühr von 60 % des AW als vereinbart.
Bei Verträgen im Rahmen der Künstler/Musiker Vermittlung gelten Stornogebühren in Höhe der jeweiligen vereinbarten Bruttogagen als vereinbart.